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Facebook-FAQ für Eltern

Die Anfragen häufen sich hier bei mir und ich bin erstaunt, wie viele Eltern Probleme mit ihren Kindern haben, was Facebook angeht. Ich bekomme immer wieder eMails mit Fragen, wie meine Meinung zu bestimmten Dingen ist und aus diesem Grund habe ich einmal alle Fragen, die mich im letzten halben Jahr erreicht habe, zu einer FAQ zusammengefasst. Betonen möchte ich, dass ich weder Jurist noch Erzieher bin und die Antworten aus meiner Erfahrung heraus geschrieben habe.

Soll ich meinem Kind Facebook verbieten

Das wird nicht viel nutzen, denn alle Freunde Ihrer Kinder haben einen Computer zu Hause stehen und selbst von der Schule Ihres Kindes aus ist es problemlos möglich, auf Facebook zuzugreifen. Selbst wenn die Schule diese Seite gesperrt hat, glauben Sie mir, die Kinder sind nicht doof und kommen trotzdem drauf. Wenn Sie es verbieten, macht Ihr Kind es erstrecht.

Wenn Ihr Kind ein Smartphone hat, können Sie das Facebook-Verbot sowieso nicht durchsetzen, denn mit dem Handy kommt das Kind jederzeit online. Selbst wenn Sie wegen eines Facebook-Verbots das Smartphone kontrollieren, ob z. B. das FB-App installierst ist: Jedes Handy hat einen Internetbrowser an Board, auch damit kann man Facebook besuchen.

90% aller Kinder sind in Facebook. Das ist einfach so und sollte auch nicht verboten werden. Facebook ist keine Teufelsseite, die unsere Kinder verdirbt und in den Abgrund reißt. Unser Kinder nutzen Facebook vor allem zur Kommunikation. Gut, ich gebe zu, manche nutzen Facebook sehr exzessiv zur Kommunikation, aber das ist sicher die Ausnahme. Die Kinder bleiben untereinander ständig in Kontakt, bilden Chat-Gruppen mit manchmal Hunderten von Nachrichten am Tag, in denen meist komplett belangloses Zeugs steht.

Sollte ich das Passwort des Facebook-Accounts meines Kindes wissen?

Ich ziehe hier eine Altersgrenze von 16 Jahren. Wenn Ihr Kind noch keine 16 Jahre alt ist, würde ich die Erlaubnis zum Facebook-Account sogar mit der Preisgabe des Passwortes verbinden. Sie sollten auch, und das ist meine feste, nicht umstrittene Meinung, bis zu diesem Alter das Handy Ihres Kindes kontrollieren. Sie glauben gar nicht, was Kinder mit dem Handy alles anrichten können oder wie viele illegale Inhalte sich auf den Handys der Kinder befinden.

Machen Sie Ihrem Kind klar, dass die Herausgabe des Passwortes in keinster Weise der Kontrolle dient, denn Sie sollten als Eltern natürlich auch in die Freundesliste der eigenen Kinder aufgenommen werden, sondern lediglich dem Schutz Ihres Kindes. Wie schnell hat einer der "Freunde" etwas auf die Chronik Ihres Kindes gepostet und das Kind bekommt das gar nicht mit? Dann sollte immer jemand da sein, der diesen Beitrag so schnell als möglich löschen kann!

Zudem ist Vertrauen keine Einbahnstraße. Wenn ich von meinen Kritikern vorgeworfen bekomme, ich würde meinen Kindern nicht vertrauen, kann man den Spieß auch umdrehen: Aus welchem Grund sollten meine Kinder mir die Herausgabe des Passwortes verweigern? Facebook ist kein Tagebuch (welches ich nicht lesen würde), sondern eine öffentliche Plattform.

Bin ich verantwortlich für die Handungen meiner Kinder auf Facebook?

Das kann man nicht genug und wieder und wieder und wieder betonen, das Sie als Eltern die volle, uneingeschränkte Verantwortung für alles tragen, was Ihr Kind auf Facebook oder im Internet treibt. Selbstverständlich ist das Kind mit 14 Jahren bereits strafmündig, aber nicht im vollen Umfang! Sollte Ihr Kind illegale Inhalte auf Facebook posten, wird über die IP-Nummer der Inhaber des DSL-Anschlusses ermittelt und das sind immer Sie, wenn Ihr Kind keinen eigenen DSL-Anschluss im Zimmer hat. Die Aufsichtspflicht endet nicht an der Tastatur eines Computers. Auch in diesem Gesetz steht: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!"

Es gibt zwar ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Eltern den Computer ihrer Kinder erst überwachen müssen, wenn konkrete Hinweise auf eine strafbare Handlung vorliegen, aber wer will das schon so weit kommen lassen? In einem konkreten Falle eines 13-jährigen konnten die Eltern glaubwürdig versichern, dass sie ihrem Sohn verboten hatten illegal Lieder aus dem Internet zu laden, dieser hielt sich aber nicht daran.

Eltern sind grundsätzlich für Schäden haftbar, die von ihren Kindern verursacht werden. Im Sachen Internet gibt es allerdings keine einheitliche Urteilssprechung in Deutschland, jeders OLG urteilt anders. So wurden Eltern einer 16-Jährigen, die urheberrechtsgeschützte Bilder zu einem Film verband und auf Youtube postete zu 1.500 Euro Strafe verurteilt, die Eltern selbst aber aus der Haftung genommen (OLG München).

Was genau ist denn in Facebook verboten?

Es ist grundsätzlich verboten (also nicht nur auf Facebook) Bilder, Texte, Videos und Musik, die man nicht selbst erstellt hat und/oder einem nicht selbst gehören, zu kopieren und in seiner Chronik zu veröffentlichen. Auch Musik, die man gekauft hat, darf man nicht im Internet weitergeben. Selbst Youtube-Videos, die ein Vorschaubild zeigen, sind eine rechtliche Grauzone, über die gerade erst am EG entschieden werden muss.

Das geht so weit, dass selbst im Profilbild (das Avatar) und im Titelbild von Facebook kein fremdes Bild hinterlegt werden darf. Wenn auf ein Bild im Internet verlinkt wird (was natürlich erlaubt ist),muss das Vorschaubild entfernt werden. Ich selbst wusste das nicht und habe für das Vorschaubild von Nazan Eckes in der Größe einer Sonderbriefmarke mehrere hundert Euro Abmahngebühren bezahlt!

Übrigens geht das so weit, das man für das Vorschaubild eine Bildes, welches man über den "Teilen-Button" auf seine Chronik gebracht hat, abgemahnt werden kann, obwohl man selbst das Originalbild gar nicht in seinem Account hat!

Es ist auch nicht erlaubt (und nicht gerne gesehen), wenn man Texte aus anderen Facebook-Account kopiert und in seine Chronik übernimmt. Dafür gibt es extra den "Teilen-Button"!

Es ist nicht erlaubt eigene Bilder auf Facebook zu posten, die z. B. Schulkameraden zeigen. Man braucht dazu das Einverständnis der Eltern dieses Kindes! Es ist verboten, Bilder zu posten, die einzelne Personen erkennbar zeigen, wenn kein Einverständnis dieser Personen zur Veröffentlichung des Bildes vorliegt. Das Urheberrecht ist so umfangreich, da kann man ein Buch über die Verbote füllen!

Kann ich mich mit dem Teilen eines Artikels strafbar machen?

Selbstverständlich! Wie oben beschrieben: Wenn Sie ein Bild teilen, wird eine Vorschau in Ihrer Chronik angezeigt. Manche Gerichte sehen dies als illegale Vervielfältigung an! Hier ist die Rechtsprechung sich nicht einig und es wird in den nächsten Wochen ein Grundsatzurteil vom Europäischen Gerichtshof erwartet.

Kann ich mich mit dem "Gefällt mir-Klick" strafbar machen?

Mit dem Klicken auf diesen Link geben Sie Ihre Meinung bekannt, was schon zu Entlassungen geführt hat! Ich bin kein Jurist, kann Ihnen also dazu nichts Näheres sagen, aber wenn z. B. etwas Beleidigendes über Sie oder Ihr Kind in einer Chronik steht und diese Beleidigung enthält 20 "Gefällt mir"-Klicks. Wie würden Sie das finden?

Kann ich den Facebook-Account meines Kindes löschen lassen?

Ich will Ihnen da nichts vormachen, aber das wird sicher verdammt schwierig werden. Ich habe auch nach langer Recherche keinen Fall gefunden, wo dies durchgeführt wurde und auch Facebook selbst hat mir bis heute auf diese Frage keine Antwort gegeben.

Sie könnten den Account löschen, wenn Sie die Zugangsdaten Ihres Kindes haben, dann ist das kein Problem. Komplett löschen lässt sich der Account über diesen Link:

https://www.facebook.com/help/delete_account

Unter Kontoeinstellungen / Sicherheit steht unten ganz klein "Deaktiviere Dein Konto", damit können Sie das Konto "stilllegen", gelöscht wird es dadurch nicht.

Ein alternativer Weg wäre es, das Passwort des Accounts Ihres Kindes zu ändern, das geht aber auch nur dann, wenn Sie Zugriff auf die bei Facebook hinterlegte eMail-Adresse Ihres Kindes haben.

In jedem Fall ist die Mithilfe des Kindes nötig, sonst werden Sie keinen Erfolg haben, den Account Ihres Kindes zu löschen.

Ich halte da sowieso nichts davon, sprechen Sie lieber mit Ihrem Kind, machen Sie klar, dass es auch im Internet klare Regeln gibt. Ein "Facebook-Verbot" werden Sie niemals durchsetzen können, das lässt sich nicht realisieren.

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