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Viral gegangen mit einem Bild

Das ist wirklich nicht zu fassen. Jeder, wirklich jeder, der sich auf Social Media bewegt, träumt genau von einer solchen Zahl. Man macht sich Gedanken, wie man so etwas erreichen könnte, macht Pläne, verwirft diese wieder. Und dann passiert das mit einem Bild für teure Brötchen aus einer Bäckerei.

Eigentlich hatte ich dieses Bild auf Instagram gepostet, es wird dann aber zeitgleich auch auf Facebook veröffentlicht. Als ich am nächsten Morgen nach Kommentaren schaute, konnte ich meinen Augen nicht trauen, denn dieses Foto hatte bereits über 300.000 Views erreicht. Und es nahm einfach kein Ende. Heute, ein paar Tage später, hat das Bild die Million erreicht.

Fast 2000 Kommentare

Ich habe alle diese Kommentare gelesen. Alle. Dabei hatte ich locker 800 Mal den Satz: „Dann mach dir die Brötchen zu Hause doch einfach selbst!“ Warum Menschen sich aufgefordert fühlten, einen Satz zu schreiben, der in jedem zweiten Kommentar vorkam, das kann ich nicht nachvollziehen. Die Kommentare mit Zustimmung machen einen Großteil der Antworten unter dem Bild aus. Nicht gerade wenige habe ich gelöscht und die Verfasser blockiert. Ich muss mich in meinem eigenen Account nicht beleidigen lassen und Sympathisanten der politisch rechten Ecke haben auf meinem Account keine Chance, ihre Meinung zu äußern.

Meinungsfreiheit, Zensur und Demokratie auf privaten Accounts

Ich empfinde es als bemerkenswert, wenn ich nicht nur hier auf meiner Homepage, sondern auch auf meinen Social-Media-Accounts angegangen werde, weil ich Kommentare lösche und die Verfasser dieser Kommentare blockiere. Ich bekam unter das Bild nicht zum ersten Mal Kommentare wie diesen hier:

„Wir leben in einer Demokratie mit Gesetzen! Und laut Grundgesetz gibt es keine Zensur in Deutschland, du machst dich also strafbar, wenn du Kommentare zensierst.“

Deswegen jetzt mal für alle Doofen:

Das Grundgesetz richtet sich an den Staat. Es schützt vor Verboten und Strafen durch Behörden, Polizei, staatliche Schulen und Gerichte. Meinungsfreiheit nach Artikel 5 heißt deshalb vor allem: Der Staat darf Ansichten nicht einfach unterdrücken. Grenzen setzen nur Strafgesetze wie Beleidigung oder Volksverhetzung.

Plattformen wie Facebook, Instagram oder X gehören Firmen. Sie sind kein Staat. Sie bieten einen Dienst an und legen dafür Regeln fest. Diese Regeln heißen Nutzungsbedingungen oder Gemeinschaftsstandards. Wer den Dienst nutzt, schließt einen Vertrag und akzeptiert diese Regeln.

Wenn gegen diese Regeln verstoßen wird, darf die Firma handeln. Sie darf Beiträge löschen. Sie darf Konten sperren. Das ist auch dann möglich, wenn der Inhalt nicht strafbar ist. Juristisch heißt das Privatautonomie. Private dürfen ihre Angebote nach eigenen Regeln betreiben.

Grenzen gibt es trotzdem. Firmen müssen sich an Gesetze halten. Beispiele sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, der Jugendschutz, der Datenschutz, das Kartellrecht und die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Regeln, die überraschend, unfair oder gesetzeswidrig sind, können von Gerichten aufgehoben werden.

Das Grundgesetz wirkt hier nur indirekt. Gerichte beachten die Werte der Grundrechte, wenn sie private Verträge prüfen. Direkt bindet das Grundgesetz aber erst wieder, wenn der Staat eingreift. Das kann ein Sonderfall sein, zum Beispiel wenn eine Behörde eine Plattform zum Löschen anweist. Dann liegt ein staatlicher Eingriff nahe und die Grundrechte gelten unmittelbar.

Oder einfach: Das Löschen oder Sperren auf einer privaten Plattform ist keine Zensur im Sinn des Grundgesetzes. Es ist die Durchsetzung privater Hausregeln auf Basis eines Vertrags. Gegen staatliche Zensur schützt Artikel 5. Gegen Entscheidungen einer Plattform helfen nur die eigenen Regeln der Plattform und das allgemeine Zivilrecht, geprüft durch Gerichte.

Kann man das wiederholen und was hat es gebracht?

Das wäre sicher schön, wenn ein solcher "Erfolg" planbar und wiederholbar wäre. Ist es aber nicht. Ein viraler Erfolg entsteht meist durch viele Zufälle. Er hängt vom Inhalt ab, vom Zeitpunkt, von der Plattform, von Trends, vom Algorithmus und auch davon, wie Menschen spontan reagieren. Diese Mischung lässt sich nicht vollständig planen. Wiederholen lässt sich ein viraler Moment deshalb nicht einfach wie ein Rezept. Selbst wenn Format, Thema oder Stil gleich bleiben, reagieren Nutzerinnen und Nutzer oft anders. Was einmal überraschend war, wirkt beim zweiten Mal berechnet oder langweilig. Es gibt aber Faktoren, die die Chancen erhöhen: Inhalte mit klarer Emotion, kurze und leicht teilbare Formate, ein Bezug zu aktuellen Themen oder Humor, der sofort verstanden wird. Auch eine vorhandene Reichweite oder gezielte Werbung kann den Effekt verstärken. Am Ende bleibt ein viraler Erfolg aber ein Ausnahmefall. Er entsteht aus einer Mischung aus Vorbereitung, Timing und Glück. Sicher kalkulieren lässt er sich nicht.

Am Ende sieht man das auch daran, dass ich zwar unfassbar viele Aufrufe hatte, die Anzahl der Follower auf Facebook hat sich aber nicht verändert. In den Statistiken sieht man auch deutlich, dass ich zwar Abonnenten dazugewonnen habe, die dann aber auch gleich wieder abgesprungen sind, nachdem sie meinen Account durchstöbert hatten. Das hat den Leuten dann nicht mehr so gefallen und sie waren wieder weg.

 

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