Skip to content

Das 100-Tage-Programm der AfD für Sachsen-Anhalt

Das 100-Tage-Programm der AfD für Sachsen-Anhalt verspricht eine „politische Kehrtwende“. Es ist ein Dokument, das den Anspruch erhebt, Verwaltung, Gesellschaft und Kultur grundlegend neu zu ordnen. Der AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und hat rund 3.500 Mitglieder. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (35) nannte als Wahlziel „45 Prozent plus X“ – in Umfragen lag die AfD zuletzt bei 41 Prozent. Die Landtagswahl findet am 6. September 2026 statt. Die folgenden zehn Kernforderungen des Programms haben wir einer detaillierten Analyse unterzogen – von der Verwaltungsstruktur bis zur Bildungspolitik.

1. Identitätspolitik: deutschdenken

Das Ziel: Die Partei möchte den Fokus von einer abstrakten, globalen Bauhaus-Identität auf eine historisch-nationale Identität verlagern. Die Idee dahinter: Die  Stärkung des Heimatgefühls und die Besinnung auf deutsche Geschichte könnten bei Teilen der Bevölkerung ein höheres Identifikationspotenzial mit dem Bundesland erzeugen. Aus der bisherigen Landeskampagne „moderndenken“ soll „deutschdenken“ werden.

Die Risiken & Verfassungsfragen: Die Abkehr von einer weltoffenen Marke (Bauhaus) birgt massive wirtschaftliche Risiken für den Tourismus und die Ansiedlung von Fachkräften, die oft in internationalen Netzwerken arbeiten. Verfassungsrechtlich ist die einseitige staatliche Identitätsvorgabe problematisch, da das Neutralitätsgebot des Staates verletzt werden könnte, wenn eine bestimmte kulturelle Sichtweise zur Staatsdoktrin erhoben und andere Formen der Identität ausgeblendet werden.

2. Ministerien reduzieren

Das Ziel: Schlankere Verwaltung, Reduzierung der Kosten und Vermeidung von „Versorgungsposten“ für Parteisoldaten. Konkret will Siegmund ein bis zwei Ministerien einsparen.

Die Risiken: Während effizientere Strukturen grundsätzlich wünschenswert sind, droht bei einer radikalen Reduktion der Ressorts ein massiver Kompetenzverlust. Die Verwaltung von hochkomplexen Themengebieten erfordert Spezialisierung. Ein Zusammenlegen führt oft zu Stau in Entscheidungsprozessen. Zudem ist der Vorwurf der „Versorgung“ politisch, nicht verwaltungsrechtlich. Die Verkleinerung selbst ist rechtlich möglich, birgt aber das Risiko einer Überforderung der verbleibenden Ministerien.

Der Politikwissenschaftler Oliver Lembcke von der Ruhr-Universität Bochum weist darauf hin, dass im Programm „wenig Gesetzgebung drinsteckt, sondern vor allem Ministererlasse und Regierungsentscheidungen“ – die AfD könne so nach 100 Tagen erste Ergebnisse vorweisen und bei schwierigeren Vorhaben auf die Zukunft verweisen.

3. Kündigung der Rundfunkstaatsverträge

Das Ziel: Druckaufbau für Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und langfristige Senkung der Belastung durch den Rundfunkbeitrag. Die AfD will den MDR-Staatsvertrag aufkündigen.

Die Risiken: Ein Alleingang zur Kündigung der Rundfunkstaatsverträge ist rechtlich höchst komplex. Zwar kann eine Landesregierung die Verträge kündigen, jedoch nicht mit sofortiger Wirkung: Für den MDR-Staatsvertrag gilt eine Kündigungsfrist von zwei Jahren, für den Medienstaatsvertrag und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Frist von einem Jahr zum Ende eines geraden Kalenderjahres. Eine Kündigung könnte frühestens zum 31. Dezember 2028 wirksam werden.

Zieht sich Sachsen-Anhalt allein zurück, besteht der MDR mit Sachsen und Thüringen weiter. Der MDR hat zudem angekündigt, gegen eine mögliche Kündigung zeitnah juristisch vorzugehen. Der Juristische Direktor des MDR betonte: Es sei nicht zulässig, „Tabula rasa“ zu etablieren und eine Leerstelle in der Medienlandschaft zu hinterlassen; vielmehr müsse „ein adäquater öffentlich-rechtlicher Rundfunk angeboten werden, der den Grundsätzen der Verfassung entspricht“.

Auch der Rundfunkbeitrag kann mit einer Kündigung nicht gestrichen werden, da er nicht auf einem Staatsvertrag beruht, sondern auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist durch das Bundesverfassungsgericht als Garant der Grundversorgung geschützt. Ein Zusammenbruch dieser Struktur gefährdet den Zugang zu unabhängiger Information und führt zu einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Land und Bund.

4. Streichung von Fördergeldern (NGO-System)

Das Ziel: Fokus der Steuermittel auf Kernaufgaben des Staates, statt auf „ideologische Projekte“. Konkret will die AfD weniger Geld für parteinahe Stiftungen sowie für verschiedene Programme im Bereich Demokratieförderung.

Die Risiken: Hier liegt eines der größten gesellschaftlichen Risiken. Programme wie „Demokratie leben“ oder Initiativen wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ leisten präventive Arbeit, die oft über das, was der Staat allein leisten kann, hinausgeht. Ein pauschaler Entzug der Förderung für „miteinander e.V.“ oder die „Evangelische Akademie“ könnte die zivilgesellschaftliche Infrastruktur in vielen Regionen zum Einsturz bringen. Die AfD plant zudem, Zuschüsse für die Kirchen zu streichen.

Rechtlich ist das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG) berührt: Ein Entzug von Mitteln darf nicht willkürlich oder aufgrund politischer Gesinnung erfolgen, was hier massiv angreifbar wäre.

5. Führerscheine fördern

Das Ziel: Unterstützung für das Ehrenamt (Feuerwehr) und Mobilitätshilfe für Auszubildende. Konkret soll es einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro für Auszubildende geben.

Die Risiken: Dies ist ein eher populärer und pragmatischer Punkt. Es gibt kaum direkte Risiken, außer der Frage der soliden Finanzierung aus dem Landeshaushalt. Positiv hervorzuheben ist die direkte Förderung der Attraktivität des ländlichen Raums für junge Menschen, was der Abwanderung entgegenwirken kann.

Allerdings gibt es bereits ähnliche Förderungen: Über „112 Mobil“ stehen 2026 insgesamt 200.000 Euro für Führerscheine von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren bereit, pro Antrag bis zu 1.750 Euro. Die AfD-Idee ist damit nicht neu, sondern eine Fortsetzung christdemokratischer Regierungspolitik.

6. Kinder schützen (Sonderklassen & Wachdienste)

Das Ziel: Ordnung in den Schulalltag bringen und die Belastung durch Migration minimieren. Geplant sind Sonderklassen für Kinder von Asylbewerbern und Wachschutz an Problemschulen.

Die Risiken: Die Einführung von Sonderklassen für Kinder mit befristetem Aufenthalt ist hochgradig problematisch. Sie führt zu einer staatlich verordneten Segregation, die dem Integrationsauftrag der Schule widerspricht. Zwar sind vorübergehende spezielle Klassen gängige Praxis, um etwa gezielt Deutschkenntnisse zu verbessern. Permanente Segregation wäre jedoch verfassungswidrig – wie ein unabhängiges Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte feststellte. Verfassungsrechtlich könnte dies gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und internationale Abkommen verstoßen.

Wachdienste an Schulen mit „Tränengas im Halfter“ – so die Formulierung der AfD – könnten ein Klima der Einschüchterung erzeugen, anstatt das Lernumfeld zu verbessern, und das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Schülern untergraben. Die CDU-Innenministerin Tamara Zieschang wies die Forderung nach privaten Wachdiensten strikt zurück.

7. Schwarz-Rot-Gold statt Regenbogen

Das Ziel: Stärkung nationaler Symbole und Fokus auf die „traditionelle Familie“. Konkret sollen Regenbogenflaggen an öffentlichen Schulen verboten werden; stattdessen soll an jedem Schultag die Bundesflagge wehen.

Die Risiken: Das Verbot der Regenbogenflagge ist ein direkter Angriff auf Minderheitenrechte und Vielfalt. Staatliche Schulen müssen Orte der Neutralität sein; das Verbot eines Akzeptanz-Symbols zugunsten einer exklusiv nationalen Symbolik könnte als politische Indoktrination gewertet werden. Dies gefährdet den sozialen Frieden massiv, da sich Schüler, deren Familienmodelle nicht dem Bild entsprechen, ausgegrenzt fühlen werden. Die Zeit spricht in diesem Zusammenhang von „heimeliger Symbolpolitik“ – warnt aber davor, dass dahinter mehr steckt.

8. Abschiebungen „ab Minute eins“

Das Ziel: Konsequente Durchsetzung geltenden Rechts, um den „Rechtsstaat wiederherzustellen“. Geplant sind mehr Abschiebehaftplätze und eine neue Arbeitsgruppe von Land und Kommunen. Die AfD will „abschieben ab Minute eins“.

Die Risiken: Obwohl die Durchsetzung von Abschiebungen eine staatliche Aufgabe ist, sind die rechtlichen Spielräume durch das Asylgesetz und Menschenrechte begrenzt. Die Migrationspolitik ist überwiegend Bundespolitik – Länder und Kommunen sind hingegen für Maßnahmen wie Integrationskurse, die Unterbringung von Geflüchteten und Sozialleistungen zuständig.

Eine forcierte Abschiebung, die Härtefälle oder rechtliche Prüfprozesse ignoriert, führt zu einer Welle von Eilanträgen vor Verwaltungsgerichten. Das Ergebnis wäre ein massiver Verwaltungsstau statt effizienter Abschiebungen. Wie genau Siegmund diese Forderung aus der Magdeburger Staatskanzlei umsetzen will, erscheint fraglich.

Der Politikwissenschaftler Lembcke betont: Für eine Verschärfung der Migrationspolitik ist ein Zusammenspiel mit dem Bund nötig – „gerade mit jenen Kräften, von denen man sich abzusetzen versucht“.

9. Arbeitspflicht für Asylbewerber

Das Ziel: Aktivierung von Asylbewerbern und Reduzierung der „sozialen Hängematte“. Geplant ist eine flächendeckende Arbeitspflicht für Asylbewerber.

Die Risiken: Die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit (§ 5 AsylbLG) ist rechtlich eng definiert. Eine Ausweitung darf nicht zu Ausbeutung oder Zwangsarbeit führen. Die Zentralisierung der Unterbringung, die dafür nötig wäre, erschwert die tatsächliche Integration in den Arbeitsmarkt und in soziale Strukturen. Der Verwaltungsaufwand, um dies zu kontrollieren und bei Verweigerung zu sanktionieren, könnte den ökonomischen Nutzen der Maßnahme weit übersteigen.

10. Corona-Untersuchungsausschuss

Das Ziel: Aufarbeitung der Pandemie, Transparenz schaffen und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen. Die AfD fordert einen Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag.

Die Risiken: Ein Untersuchungsausschuss ist ein legitimes parlamentarisches Mittel. Die AfD-Fraktion hatte bereits zuvor einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem sie „berechtigte Zweifel an der ehrlichen Aufarbeitung der Corona-Pandemie durch die Landesregierung“ äußerte. Die AfD kündigte an: „In Sachsen-Anhalt werden wir nach den Landtagswahlen 2026 die notwendige Mehrheit haben, um einen Corona-Untersuchungsausschuss eigenständig einzusetzen.“

Das Risiko liegt jedoch in der Intention: Die Forderung, Schuldige zu bestrafen, verlässt den parlamentarischen Raum und dringt in die Judikative ein – dies ist eine Vermischung der Gewalten. Eine aggressive Aufarbeitung, die auf „Bestrafung“ statt auf Erkenntnisgewinn setzt, könnte die Gräben in der Gesellschaft, die durch Corona entstanden sind, weiter vertiefen, statt sie zu schließen. Bereits heute kritisiert die AfD die von der Landesregierung eingesetzte Expertenkommission massiv.

Fazit

Das Programm der AfD für Sachsen-Anhalt ist in weiten Teilen als eine Abkehr vom aktuellen Politik-Konsens zu verstehen. Der Landesverband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Während Punkte wie die Führerscheinförderung pragmatische Hilfe für Bürger darstellen und teilweise bereits bestehende Programme fortsetzen, zeigen die bildungspolitischen und gesellschaftlichen Ansätze – insbesondere die Segregation von Schülern und die finanzielle Aushöhlung zivilgesellschaftlicher Institutionen – ein erhebliches Konfliktpotenzial mit dem Grundgesetz. Viele Vorhaben sind in 100 Tagen gar nicht umsetzbar: Die Kündigung der Rundfunkverträge würde erst 2028 wirksam, und die Migrationspolitik ist weitgehend Bundessache. Politikwissenschaftler Lembcke sieht in dem Programm eine Mischung aus populistischen Forderungen und schnell umsetzbaren Maßnahmen – „die großen, dicken Sachen“ seien es aber nicht. Ein Großteil dieser Maßnahmen müsste einer gerichtlichen Prüfung standhalten, wobei der Vorwurf der Verletzung des Neutralitätsgebots und der Diskriminierung zentral ist.

Auswahl der Quellen: MDR, Deutschlandfunk, Volksstimme, ZDFheute, taz, Berliner Zeitung, FAZ (Juli 2026)

Disclaimer

Dieser Artikel dient ausschließlich der sachlichen Information und politischen Bildung. Die Analyse gibt die Positionen der AfD neutral im Sinne der Wiedergabe wieder – nicht als Zustimmung oder Empfehlung. Alle verfassungsrechtlichen Einschränkungen sind vorläufige Bewertungen und ersetzen keine verbindliche Rechtsberatung; letztverbindliche Entscheidungen obliegen allein den Gerichten. Die Einstufung des AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Landesverfassungsschutz gibt den offiziellen behördlichen Stand wieder und ist keine Meinungsäußerung der Redaktion. Die Gegenüberstellung von „Ziel“ und „Risiko“ dient allein der journalistischen Strukturierung, um die von der Partei kommunizierten Absichten transparent zu machen und diese einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Der Artikel bezieht sich auf den politischen und medialen Stand Juli 2026. Wahlumfragen, Gesetzesvorhaben und verfassungsrechtliche Bewertungen unterliegen einem stetigen Wandel. Die Genauigkeit der zitierten Aussagen ist durch die genannten Quellen belegt. Eine kommerzielle Nutzung oder Weiterverbreitung ohne deutlichen Hinweis auf den Analyse-Charakter ist nicht gestattet.

Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt zur Recherche und Überprüfung der Quellen!

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben